Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland
Wer ist der Vorstand?
Im Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland arbeiten mit:
Hilde | Benninghoff-Giese |
Carina | Clemens |
Eva | Diel |
Stefan | Drubel |
Simone | Enthöfer |
Pascal | Ertl |
Anja | Franke |
Dennis | Fröhlen |
Anke | Kreutz |
Frederic | Labudda |
Bianca | Linden |
Gerold | Lofi |
Miriam | Lohrengel |
Roland | Mecklenburg |
Bernd | Opitz |
Manuela | Postl |
Volker | Schwach |
Jürgen | Vogels |
Elke | Wieja |
Sascha | Wilms |
Lutz | Zemke |
Was macht der Vorstand?
So steht es in der Ordnung:
Der Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland nimmt zwischen den Tagungen der Delegiertenkonferenz die Belange der Jugend im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland im Dienst der Kirche entsprechend ihrem Gesamtauftrag durch Beratung und Beschlussfassung wahr.
Der Vorstand hat einen ganze Reihe von:
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Ausführung von Beschlüssen und Wahrnehmung von Aufträgen der Delegiertenkonfe-renz der Evangelischen Jugend im Rheinland.
- Vertretung aller gemeinsamen Belange der Evangelischen Jugend insbesondere bei kirchlichen und gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden.
- Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden.
- Beratung von Konfliktfällen im Bereich der Jugendarbeit, die von grundsätzlicher Bedeu-tung sind.
- Gutachten und Berichte an die Kirchenleitung in Fragen der Jugendarbeit.
- Verteilung der der Evangelischen Jugend zur Verfügung gestellten Mittel aus den kirchli-chen und öffentlichen Jugendplänen nach Beratung durch den Finanzausschuss und, soweit vorhanden, die entsprechenden Fachausschüsse.
- Vorbereitung und Leitung der Tagungen der Delegiertenkonferenz.
- Der Vorstand der Evangelischen Jugend erstattet der Delegiertenkonferenz zu jeder Sit-zung einen schriftlichen Arbeitsbericht.
- Vertretung der Evangelischen Jugend auf der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland.
- Stellungnahme bei der Errichtung oder Aufhebung von landeskirchlichen Pfarr- oder Referentinnen- und Referentenstellen in der Jugendarbeit.
- Ratifizierung der Beschlüsse der Ausschüsse der Ev. Jugend, wenn sie sich an die Öffent-lichkeit oder an einzelne Adressaten außerhalb der EJiR richten oder wenn sie finanzielle Fragen betreffen.
Die Zusammensetzung des Vorstands ist auch in der Ordnung geregelt.
