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Förderplan für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Die Evangelische Kirche im Rheinland fördert durch diesen Plan Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Anschaffungen für diese Arbeit. Diese Förderung versteht sich anregend oder unterstützend und geht davon aus, dass die Träger sich finanziell in angemessenem Umfang an der Maßnahme beteiligen.

Was genau gefördert wird, welche Richtlinien zu beachten sind, welche Formulare zu verwenden sind - all das findet Ihr hier.

Die Antragsfristen für 2013 sind:

  • 15.1.2013 für die Positionen II bis VI (über die synodalen Jugendreferate oder Zentralstellen)
  • 15.3.2013 für die Sonderposition "Gesundheit" im Zusammenhang von Freizeiten (ebenfalls über die synodalen Jugendreferate oder Zentralstellen)